Gesetze & Vorschriften
Imker sein
Die Bienenhaltung und Imkerei ist unser Hobby. Es ist aber völlig egal, ob die Imkerei als Hobby, im Neben- oder im Haupterwerb betrieben wird, es gelten überall die gleichen Rechtsvorschriften und Regelungen. Eine Gewährleistung für Aktualität liegt auf dieser Internetseite nicht vor.
Privatrecht / Bürgerliches Gesetzbuch:
§ 964 BGB: Vermischung von Bienenschwärmen:
§ 833 BGB: Haftung des Tierhalters:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. ...
§ 961 BGB: Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen:
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
§ 962 BGB: Verfolgungsrecht des Eigentümers:
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 963 BGB: Vereinigung von Bienenschwärmen:
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.
§ 964 BGB: Vermischung von Bienenschwärmen:
Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarm erlöschen.
Tierzuchtrecht:
Da in Bayern verschiedene Bienenrassen gehalten werden, können für eine gezielte Zucht Paarungsgebiet (Bienenbelegstelle) als staatliche Schutzgebiete anerkannt werden. Weiterhin müssen Züchter ihre Bienenköniginnen einem neutralen Warentest - der staatlichen Leistungsprüfung - unterziehen.
Bayerisches Tierzuchtgesetz
(Es enthält ergänzend zum Bundesrecht Regelungen für Wirtschaftsgeflügel und Bienen.)
Bayerische Tierzuchtverordnung
Bayerische Tierzuchtrichtlinie
(Richtlinien zum Vollzug tierzuchtrechtlicher Vorschriften)
Tierseuchenrecht:
Tritt eine Bienenseuche auf, muss die Imkergemeinschaft Gegenmaßnahmen einleiten. Einzelbetriebliche Maßnahmen reichen in der Regel nicht aus. Das Tierseuchenrecht regelt Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung von Seuchen.
Tierseuchengesetz
Bienenseuchenverordnung
Arzneimittelrecht:
Die Anwendung von Arzneimittel ist nicht frei von Risiken. Deshalb unterliegen Zulassung, Bezugsmöglichkeiten und die Anwendung engen gesetzlichen Regelungen.
Arzneimittelgesetz (9. Abschnitt):
"Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden"
Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
Bestandsbuch
Pflanzenschutzrecht:
Über entsprechende Rechtsvorschriften sollen die Folgen eines Pflanzenschutzmitteleinsatzes in der Landwirtschaft für die Bienen reduziert werden.
Pflanzenschutzgesetz
Bienenschutzverordnung
Baurecht:
Bauen im Außenbereich führt zu einer Zersiedelung der Landschaft. Möglichkeiten und Grenzen für imkerliche Gebäude im Außenbereich ergeben sich aus den nachfolgenden Rechtsvorschriften.
Bundesbaugesetzbuch - Auszug (§ 35 Bauen im Außenbereich)
Bayerische Bauordnung - Auszug (Art 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben)
Lebensmittelrecht:
Der Verbraucherschutz stellt bei der Lebensmittelproduktion ein hohes Schutzgut dar. Dieser soll durch Regelungen zur Gewinnung, Verarbeitung und Vertrieb erreicht werden.
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch
Rückstands-Höchstmengenverordnung
Honigverordnung
Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs für Honig
Rechtsgrundlagen zum ökologischen Landbau
Imkern nach Biorichtlinien
Gewinnung von Honig:
Lebensmittelhygieneverordnung
Rechtsgrundlagen Honiggewinnung und -verarbeitung
Abfüllung von Honig:
Eichgesetz
Fertigpackungverordnung
Wiegen von Honig
Verpackungsverordnung
Verpackungsmüll in der Imkerei
Rechtsgrundlagen Honigabfüllung
Etikettierung von Lebensmitteln:
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
Los-Kennzeichnungs-Verordnung
Preisangabenverordnung
Etikettierung
Vermarktung von Honig:
Gewerbeordnung
Ladenschlussgesetz
Produkthaftsgesetz
Rechtsgrundlagen Honigvermarktung