Direkt zum Seiteninhalt

landwirtschaftliche Unfallversicherung

Imker sein
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist ein Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und damit eine Pflichtversicherung für jede(n) Unternehmer/-in der Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaues, der Fischzucht, Teichwirtschaft, Seen-, Bach- und  Flussfischerei (Binnenfischerei), der Imkerei sowie der den Zielen des  Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege. Sie muss gemeldet werden.

Eine Imkerei wird bei mehr als 25 Völkern als gewerbsmäßig angesehen. Deshalb gilt:

Jede(r) Imker/-in mit mehr als 25 Bienenvölker ist beitragspflichtig !

Der Versicherungsschutz gilt dann für:
  • den Unternehmer,
  • den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner,
  • mitarbeitende Familienangehörige,
  • Beschäftigte und
  • kurzfristige Helfer.
Bei folgenden Schadensereignissen wird sie wirksam:
  • Arbeitsunfall,
  • Wegeunfall sowie
  • Berufskrankheit
Die Berechnung der Betragshöhe setzt sich zusammen aus einem
  • Grundbetrag und
  • Risikobetrag (abhängig von der Anzahl der Bienenvölker)
Versicherte haben Anspruch auf:
  • Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft,
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und
  • Geldleistungen.
Besucherzaehler
Zurück zum Seiteninhalt