landwirtschaftliche Unfallversicherung
Imker sein
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist ein Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und damit eine Pflichtversicherung für jede(n) Unternehmer/-in der Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaues, der Fischzucht, Teichwirtschaft, Seen-, Bach- und Flussfischerei (Binnenfischerei), der Imkerei sowie der den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege. Sie muss gemeldet werden.
Eine Imkerei wird bei mehr als 25 Völkern als gewerbsmäßig angesehen. Deshalb gilt:
Jede(r) Imker/-in mit mehr als 25 Bienenvölker ist beitragspflichtig !
Der Versicherungsschutz gilt dann für:
- den Unternehmer,
- den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner,
- mitarbeitende Familienangehörige,
- Beschäftigte und
- kurzfristige Helfer.
Bei folgenden Schadensereignissen wird sie wirksam:
- Arbeitsunfall,
- Wegeunfall sowie
- Berufskrankheit
Die Berechnung der Betragshöhe setzt sich zusammen aus einem
- Grundbetrag und
- Risikobetrag (abhängig von der Anzahl der Bienenvölker)
Versicherte haben Anspruch auf:
- Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft,
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und
- Geldleistungen.